Jeder Erbe darf sein Erbe ausschlagen, das ist in § 1942 des BGB gesetzlich festgelegt. Diese Tatsache ist vielen Hinterbliebenen jedoch nicht bewusst, ebenso wie der Umstand, dass nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden vererbt werden. Nicht wenige Erben haben sich deshalb mit dem Annehmen ihres Erbes selbst überschuldet oder mussten sogar Privatinsolvenz anmelden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Erbe ausschlagen oder annehmen sollen, ist es wichtig sich vorher über die Bedingungen zu informieren. Um Ihnen bei dieser oft schwierigen Entscheidung zu helfen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

1. Das Erbe ausschlagen: Die Vor- und Nachteile.

Wird ein Erbe angetreten, erhält der Erbe das gesamte Vermögen, aber auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass er gar nichts erhält, wenn er das Erbe ausschlagen wird. Es ist nicht möglich, nur die Schulden abzulehnen und das Vermögen zu behalten. Auch der Pflichtteil entfällt, ebenso alle Nachlassgegenstände. Das Erbe fällt dann dem nächsten in der Erbfolge zu. Wenn dieser auch ausschlägt, geht es weiter an den Nächsten. Erst, wenn alle erbberechtigten Personen das Erbe ausgeschlagen haben, fällt es an den Staat.

2. Wann es sinnvoll ist, ein Erbe auszuschlagen?

Der Hauptgrund, aus dem viele Hinterbliebene ihr Erbe ausschlagen, sind Schulden. Wenn mit dem geerbten Vermögen die Schulden nicht vollständig getilgt werden können und nach der Abzahlung von Schulden nichts übrig bleibt, macht es keinen Sinn, das Erbe anzutreten. Nicht nur das: Der Erbe muss in diesem Fall sogar mit seinem Privatvermögen dafür haften. Auch wenn eine geerbte Immobilie sanierungsbedürftig ist und aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Geld verschlingen als einbringen wird, kann man darüber nachdenken, das Erbe abzulehnen. Manche Erben möchten auch nichts mit dem Erblasser und seinem Nachlass zu tun haben und schlagen ihr Erbe deshalb aus.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Erbe ausschlagen sollen oder nicht und Sie keine leichtfertige Entscheidung treffen wollen, kann ein Fachanwalt für Erbrecht Sie beraten. Insbesondere wenn der Nachlass groß und unübersichtlich ist, hilft er Ihnen, einen Durchblick zu bekommen und vernünftig zu handeln.

3. Ab wann kann ich ein Erbe ausschlagen?

Bevor Sie ein Erbe ausschlagen können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Der Erblasser ist verstorben – und somit der Erbfall eingetreten – und der zukünftige Erbe ist darüber informiert.

2. Der Erbe muss wissen, dass er der Erbe ist. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erbe von dem Verwandtschaftsverhältnis und somit von der gesetzlichen Erbfolge Kenntnis hat.

Achtung! Im Falle der gesetzlichen Erbfolge erhalten Sie keine amtliche Benachrichtigung o.ä. darüber, dass Sie Erbe geworden sind! Nur wenn es eine letztwillige Verfügung gibt oder Sie in der Erbfolge nachrücken, werden Sie darüber benachrichtigt.

Gibt es eine letztwillige Verfügung, das heißt ein Testament oder einen Vertrag, können Sie ab der Eröffnung dieser Verfügung das Erbe ausschlagen.

4. Das Erbe ausschlagen: welche zeitlichen Fristen gibt es?

Ab diesem Zeitpunkt laufen sechs Wochen, in denen der Erbe die finanzielle Situation des Erblassers überprüfen kann. Innerhalb dieses Zeitraumes muss er sich entscheiden, ob er das Erbe ausschlagen oder antreten will. Es ist also sehr wichtig, sich trotz der schwierigen Begleitumstände mit der Situation auseinander zu setzen und den Nachlass gründlich zu ordnen und zu überprüfen, damit am Ende keine bösen Überraschungen warten.

Achtung! Wenn Sie Erkundigungen über die finanziellen Verhältnisse des Erblassers einziehen möchten, werden Sie womöglich darum gebeten, einen Erbschein vorzulegen. Doch sobald Sie einen Erbschein beantragen, haben Sie damit automatisch das Erbe angetreten! Als Alternative dazu ist es häufig ausreichend, die Sterbeurkunde in Kombination mit einem Stammbuch vorzulegen.

Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hat sich der Erbe im Ausland befunden, als er von seinem Erbe erfahren hat, beträgt die Frist sechs Monate.

Achtung! Wenn der Erbe von der Erbschaft weiß und er sie nicht form- und fristgerecht ausschlägt, gilt das Erbe als angenommen. Er wird also ungefragt und ohne sein Zutun Erbe.

5. Wo und wie kann ich das Erbe ausschlagen ?

Der Erbe muss sich beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers persönlich vorstellen und ausweisen, um das Erbe ausschlagen zu können. Vor Ort wird die Ablehnung dann zu Protokoll gegeben. Schriftlich oder telefonisch lässt sich dieser Schritt nicht erledigen. Eine Alternative ist es, einen Notar mit der Erklärung zu beauftragen, der diese an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet. In beiden Fällen wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Höhe des Nachlasses richtet.

6. Kann ich die Entscheidung rückgängig machen?

Theoretisch ist die Entscheidung unwiderruflich. Aber unter bestimmten Umständen und mit einer guten Begründung können Sie es versuchen. Wenn der Erbe zum Zeitpunkt seiner Entscheidung über wichtige Details der Erbschaft nicht informiert war oder sich geirrt hat, kann er sowohl die Annahme, als auch die Ausschlagung des Erbes anfechten.

Wenn das Erbe aufgrund von Überschuldung ausgeschlagen wurde, im Nachhinein jedoch unbekannte Vermögenswerte auftauchen, so kann der Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Gründe die Ablehnung anfechten und das Erbe doch noch antreten. Dasselbe gilt für den Fall, dass unbekannte Schulden oder sonstige unvorhergesehene Nachteile des Nachlasses erst nach dem Antreten der Erbschaft bekannt werden.

Wenn Sie sich nach Ablauf von sechs Wochen nicht sicher sind, ob ein Nachlass überschuldet ist, können Sie das Erbe annehmen und dann gegebenenfalls eine Nachlassverwaltung und/oder eine Nachlassinsolenz beim Nachlassgericht beantragen. Denn dann werden die Schulden nur aus dem Erbe abgezahlt und nicht aus dem eigenen Privatvermögen.

Auch wenn der Erbe durch Drohung oder Täuschung zu einer Entscheidung gezwungen wurde, kann er diese anfechten.

7. Wer hilft mir dabei?

Wer die Annahme oder Ausschlagung des Erbes anfechten möchte, sollte sich einen guten Rechtsanwalt nehmen, der sich auf das Erbrecht spezialisiert hat. Ein Experte weiß, welche Argumente geltend gemacht werden können und wie man die Erfolgschancen erhöhen kann. Denn die Grenzen sind unscharf und es kommt auf eine gute Begründung an, die vom Gericht überprüft wird.

Das Erbe ausschlagen oder nicht? Wie Sie gesehen haben, hängt diese Frage von vielen Faktoren ab und trotz der gesetzlichen Regelung ist das Thema sehr komplex. Bei ungeklärten Fragen können Sie sich gerne an mich wenden!