Ein Unternehmer, der krankheitsbedingt einige Wochen keine Verträge unterzeichnet, Zahlungsanweisungen vornehmen kann und nicht dafür gesorgt hat, dass andere für ihn stellvertretend handeln können, geht existenzielle Risiken für sich privat und für sein Unternehmen ein.

Wer vertritt Sie als Einzelunternehmer oder Gesellschafter wenn Sie plötzlich durch einen Unfall oder infolge einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, Ihre geschäftlichen Angelegenheiten zu besorgen? Verfügen Ihre Angehörigen oder Ihre Mitgesellschafter oder andere Personen über die erforderlichen Informationen und Vollmachten, um Sie im Ernstfall wirksam nach außen vertreten zu können? Wer zahlt die Gehälter der Mitarbeiter aus? Wer führt die Verhandlungen und Projekte weiter oder die angenommen Aufträge in Ihrem Sinne aus?

Ein plötzlicher Verkehrsunfall, eine schwere Erkrankung an Burn-out sind oft ursächlich für einen längeren Total-Ausfall des Unternehmers. Jeder Unternehmer sollte unbedingt festlgegen, wer ihn wann, wobei und wie vertreten darf. Auch der Bevollmächtigte, der die Verantwortung für das Unternehmen in der dieser Situation übernimmt, setzt sich einem hohen Haftungsrisiko aus. Damit Ihr Unternehmen und Ihr Geschäft nicht führungslos wären, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen, bevor ein anderer für Sie entscheidet, so wie Sie oder Ihre Mitgesellschafter, es niemals gewollt hätten und ihr Unternehmen dadurch ruiniert werden kann.

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