Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Erbrecht

Anwalt Erbrecht
Rechtsanwältin Cindy Bramke mit Schwerpunkt Erbrecht
  • Ihre Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbschaft, Erbvertrag und Schenkung
  • mit klarem Fokus auf Erbrecht und Unternehmensnachfolge
  • qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung
  • langjährige Erfahrung im Erbrecht
  • bundesweit tätig
  • Telefonische Beratungszeiten: Di, 18-20 Uhr | Do, 19-21 Uhr | Beratung bundesweit | Preis: 226,10 €. Das Beratungsgespräch dient zur Klärung des Sachverhalts und zur Lösungsfindung. Es nimmt erfahrungsgemäß in etwa 1,5 – 2 Stunden in Anspruch. Sie zahlen für ein konkretes Beratungsergebnis.

Informationen für Sie als Erklärvideos

Der Verein VorsorgeAnwalt e.V., dem ich auch angehöre, hat 3 sehr interessante Erklärvideos für unsere Mandanten erstellt. Im Enzelnen geht es um folgende Themen:

  • Die Patientenverfügung: Souverän bis zum Schluss
  • Die Vorsorgevollmacht: Später ist vielleicht zu spät
  • Der Bevollmächtigte: Ihr Vorsorgeanwalt übernimmt Verantwortung

Wenn die Dinge doch anders kommen als erwartet

Unser Leben nimmt manchmal plötzlich einen anderen Lauf. Ganz anders als wir es uns gedacht oder uns vorgestellt haben. Unsicherheit, Angst oder gar Verzweiflung machen sich breit und nachts können wir nicht mehr schlafen. Wir stehen scheinbar vor unlösbaren Konflikten oder plötzlich sogar vor existenziellen Fragen. Als Vorsorgeanwältin und zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin geht es in meiner täglichen Arbeit darum, Ihnen zu mehr Klarheit zu verhelfen. Im Detail geht es bei meiner Arbeit:

  • individuelle Vorsorgeregelungen für den Unternehmer oder der Privatperson
  • um das Erben und Vererben
  • Begleitung und Betreuung bei der Unternehmensnachfolge

Meine Öffentlichkeitsarbeit

Regelmäßig halte ich Vorträge über die Themen Erbrecht und Unternehmensnachfolge. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Termine.

Meine Tätigkeiten im Bereich des Erbrechts:

  • Nachfolgeplanung vor dem Erbfall, insb. Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen, z.B. das Testament für Ehegatten und deren Erben, das Testament für Ehegatten ohne Kinder, das Testament für Einzelpersonen oder auch das Testament für den Unternehmer, Behindertentestament
  • Hilfe bei der Planung bei einer vorweggenommenen Erbfolge (Übergabeverträge). Hierbei finden zu Lebzeiten bereits Vermögensübertragungen statt. Gründe für eine vorweggenommene Erbfolge sind u.a. erbschaftssteuerliche Überlegungen oder einkommenssteuerliche Überlegungen
  • Erbrecht im Zusammenhang mit der Klärung der Vermögensnachfolge nach dem Erbfall: Auslegung von Testamenten, Prüfung von Pflichtteilsrechten, Nachlassauseinandersetzung, Testamentvollstreckung oder auch Erbschaftssteuererklärungen

Unternehmensnachfolge

Eine Unternehmensnachfolge ist selten eine einfache Angelegenheit. Viele Fragen müssen geklärt werden. Ich helfe Ihnen dabei, dass die Unternehmensnachfolge reibungslos verläuft, u.a. bei:

  • der Gestaltung des Übergabevertrags (z.B. Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag)
  • den gesetzlichen Verpflichtungen zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen
  • der Klärung zu Fragen hinsichtlich gesetzlicher Verpflichtungen zur Übernahme der Haftung für Verbindlichkeiten
  • der Ermittlung eines realistischen Unternehmenswert und Unternehmenspreis
  • der Planung des zeitlichen und organistorischen Ablaufs einer anstehenden Unternehmensübergabe

Für alle Fragen im Bereich des Erbrechts und Unternehmensnachfolge stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Ich freue mich Sie kennenzulernen!

Telefon: 035603 75 733 5 oder schreiben Sie uns: Kontaktformular (hier klicken)