Eines der häufigsten Probleme bei der Unternehmensnachfolge besteht darin, dass der Nachfolgeprozess nicht früh genug angegangen wird.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu den verantwortlichsten und schwierigsten Aufgaben im Leben eines Unternehmers. Es gilt nicht nur den passenden Nachfolger zu gewinnen, sondern der Unternehmer muss sich auch mit der sehr emotionalen Fragen der eigenen Zukunftsplanung auseinandersetzen.

Um die Unternehmensnachfolge zügig und nachhaltig zu regeln, müssen veränderliche wirtschaftliche und familiäre, aber auch psychologische Faktoren bei der Beratung berücksichtigt werden, um diese rechtlich und steueroptimierend erfassen zu können. Die „vorweggenommene Erbfolge“ bietet sich im Rahmen der Gesamtvermögensnachfolge als erste Stufe an, die durch letztwillige Verfügung jedoch ergänzt werden kann.

Es ist sinnvoll, die Vermögensnachfolge nicht bis zu dem Zeitpunkt des Todes hinauszuschieben, sondern bereits zu Lebzeiten vorzunehmen. Eltern können ihren Kindern durch Geldzuwendungen den Erwerb eines Hauses erleichtern oder mit der rechtzeitigen Übergabe eines Betriebes an einen geeigneten Nachfolger dessen Fortbestand sichern.

Eine Anordnung, dass die Schenkung im Erbfall unter den Miterben auszugleichen ist, kann dazu beitragen, den Rechtsfrieden innerhalb einer Familie zu sichern.

Die eigentliche Aufgabe des anwaltlichen Beraters im Bereich der Unternehmensnachfolge liegt in der Koordination und Kombination der unterschiedlichen Rechtsgebiete zur optimalen Erreichung der mit dem Unternehmer erarbeiteten Gestaltungsziele. Zu den Kerngebieten der Nachfolgeplanung gehören neben dem Erbrecht und Schenkungsrecht auch das Gesellschaftsrecht, das eheliche Güterrecht und vor allem das Steuerrecht. Daneben aber können zahlreiche weitere Rechts- und Fachgebiete, wie zum Beispiel das Internationale Privatrecht oder die Unternehmensbewertung erhebliche Bedeutung erlangen.

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