Bestattungsverfügung
Bestattungsverfügung: auf die in diesen Artikel beschriebenen Dinge sollten Sie achten. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann schreiben Sie uns an: „info@anwaeltin-bramke.de“ oder rufen Sie an: 03 56 03/ 75 733 5

Mit der Bestattungsverfügung regeln Sie die sogenannte Totenfürsorge. Sie können z.B. festlegen, wer Einzelheiten der Bestattung bestimmen darf. Haben Sie einen Bevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht eingesetzt, kann dieser auch für die Bestattungsfragen zuständig sein. Selbstverständlich können Sie auch selbst einiges oder auch alles festlegen. Das reicht von der Frage, ob eine Feuer-, Erd- oder Seebestattung gewünscht ist, bis hin zu der Entscheidung, welcher Pfarrer sprechen soll. Sie können ebenfalls einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen schließen.

Wir alle haben unsere Vorstellung, wie unsere Bestattung aussehen sollte. Diese Vorstellung sollten wir auf jeden Fall in einer Bestattungsverfügung zusammenfassen. Dieses Dokument dient den Nachkommen dazu, die Bestattung des Verstorbenen einfacher zu planen und vor allem, seine Wünsche zu respektieren. So wie in einem Testament die Nachlassenschaft geregelt wird, werden in einer Bestattungsverfügung jene Dinge festgehalten, die man sich für die eigene Bestattung wünscht.

Die Bestattungsverfügung umfasst wichtige Informationen

Eine Bestattungsverfügung muss zunächst einmal allgemeine Daten enthalten, wie den Namen, Anschrift, Geburtsort, Erstellungsort und Datum. Im Weiteren gehören folgende Punkte zu einer vollständigen Bestattungsverfügung:

  1. Die Bestattungsfeier – Hier wird festgelegt, ob man sich eine Bestattungsfeier wünscht, und wenn ja, wie diese aussehen soll. Jeder hat seine Vorstellungen davon. Manche wünschen sich bestimmte Musik, manche möchten keine Blumen, und wiederum andere möchten eine Feuerbestattung. Machen Sie sich Gedanken darüber und halten Sie es in Ihrer Bestattungsverfügung fest.
  2. Die Grabstelle – Im Falle, dass Sie kein Familiengrab haben, oder keine Grabstelle bestimmt wurde, sollten Sie sich darüber Gedanken machen und dies an dieser Stelle festlegen.
  3. Umfang der Bestattung – Wollen Sie lieber eine große Bestattung mit vielen geladenen Gästen, oder gefällt Ihnen eine Bestattung im kleineren Familienrahmen besser. Legen Sie es in Ihrer Bestattungsverfügung fest.
  4. Verantwortliche Person – Wer soll sich um all die Formalitäten kümmern? Legen sie in der Bestattungsverfügung fest, wem Sie alles um Ihre Bestattung anvertrauen. Besprechen Sie das Thema mit der bestimmten Person, damit sie bescheid weiß und legen Sie es fest, damit auch in der Familie Klarheit darüber besteht.
  5. Hinweis auf Dokumente – Wenn Sie Versicherungen abgeschlossen, ein Testament hinterlegt und sonstige wichtige Dokumente für Ihre Nachkommen haben, geben Sie es an dieser Stelle an. Es ist sehr anstrengend und manchmal sogar kostenpflichtig, um alle Daten zu sammeln. Wenn Sie dies in Ihrer Bestattungsverfügung zusammenfassen, helfen Sie Ihrer Familie, schnell alle wichtigen Dokumente zu sammeln.

Die Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung

So wie das bekanntere Testament ist eine Bestattungsverfügung auch eine Willenserklärung. In solchen Dokumenten wird der eigene Wille notiert und somit auch nach dem Ableben klar gestellt, wie mit unterschiedlichen Dingen verfahren werden soll. Es entlastet zum einen die Nachkommen, da sie so nur den Willen des Verstorbenen befolgen müssen, zum anderen kann man sich so darauf verlassen, dass der eigene Wille nach eigenen Vorstellungen befolgt wird.

Willenserklärungen kann man beim Anwalt seines Vertrauens auch zu einem Vorsorgepaket schnüren, das dann die wichtigsten Dokumente beinhaltet und man nichts dem Zufall überlassen muss. An dieser Stelle können auch neben einer Bestattungsverfügung, in der man Einzelheiten zur Bestattung selbst festlegen kann, auch Erklärungen und Versicherungen beigelegt werden, die sicherstellen, dass die Bestattung auch finanziell gedeckt ist und so diese Belastung nicht den Hinterbliebenen aufgebürdet wird.

Wo kann man eine Bestattungsverfügung hinterlegen?

Als spezialisierte Rechtsanwältin auf diesem Gebiet befasse ich mich mit der Erstellung von Bestattungsverfügungen. Der genaue Wortlaut so einer Verfügung kann durchaus darüber entscheiden, ob die Erklärung Gültigkeit findet oder nicht durchsetzbar ist. Als auf Nachlassenschaften spezialisierte Rechtsanwältin weiß ich genau genau, wie etwas verfasst werden muss und kümmere mich nach dem Ableben auch um die Umsetzung der Willenserklärungen. Für eine leichtere Bearbeitung später, kann man auch eine Liste mit den Begünstigten und jenen, die in die Pflicht genommen werden, aufsetzen und sie mit der Bestattungsverfügung und den anderen Dokumenten hinterlegen. Bevor man jedoch verfügt, wie bei der Bestattung vorgegangen werden sollte, ist es ratsam alles mit denjenigen Personen zu besprechen, die davon betroffen sind. Es ist auch hilfreich, dass die Person, die sich um die Bestattung kümmern soll, weiß, dass die Bestattungsverfügung bei mir hinterlegt ist, damit sie sich im Ernstfall sofort an mich wenden kann.

Benötigen Sie Hilfe? Dann schreiben Sie mir (hier klicken) oder rufen Sie an: 03 56 03/ 75 733 5

Bildquellennachweis: www.freeimages.com – Author: hisks