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Der VorsorgeAnwalt als Bevollmächtigter

Vorsorgevollmacht? Im Prinzip eine sinnvolle Sache!
Doch was tun, wenn man keine Vertrauensperson hat, die man bevollmächtigen kann oder möchte? Vor diesem Problem stehen insbesondere ledige Senioren ohne Nachkommen. Der Verband VorsorgeAnwalt e.V. erklärt in einem Erklärvideo, wie wir Vorsorgeanwälte unseren Mandanten bei der Lösung dieser wichtigen Frage helfen
können.

Die Vorsorgevollmacht: Später ist vielleicht zu spät!

Die Vorsorgevollmacht gehört zu einem selbstbestimmten Leben bis zum Schluss. Sie dient der Vorsorge für den katastrophalen Fall, dass Sie Ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen können. Ob Unfall, schwere Krankheit oder Demenz im Alter, wir alle müssen damit rechnen, dass wir eines Tages auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Das lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht regeln. Wir Vorsorgeanwälte wissen, worauf es dabei ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie dieses Thema frühzeitig angehen und Ihre Vorstellungen rechtlich wirksam regeln. Worauf es bei einer Vorsorgevollmacht ankommt, möchten wir Ihnen mit einem kurzen Video zeigen.

Das Erklärvideo wurde vom Verein VorsorgeAnwalt e.V. erstellt, bei dem auch unsere Kanzlei mitarbeitet.

Die Patientenverfügung: Souverän bis zum Schluss

Jeder hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört auch, dass Sie selbst entscheiden, wie Sie auf dem Sterbebett medizinisch versorgt werden wollen. Viele Menschen wollen verhindern, dass Sie am Ende Ihres Lebens unnötig lange leiden. Genau das können Sie mit einer Patientenverfügung regeln, solange Sie im Besitz Ihrer geistigen Kraft und bei vollem Bewusstsein sein.

Als Ihre Vorsorgeanwältin Cindy Bramke helfe ich Ihnen gerne, eine rechtlich wirksame Patientenverfügung aufzusetzen, die genau zu Ihren Vorstellungen passt.

Das folgende Vorsorgevideo zur Patientenverfügung soll Ihnen helfen, sich mit diesem wichtigen Instrument für Ihre rechtliche Vorsorge ein bisschen vertrauter zu machen.