Noch viel komplizierter werden die Dinge in den immer weiter verbreiteten „Patchwork – Familien“. Es ergeben sich keine Probleme, solange sich alle Hinterbliebenen gut verstehen und einander wohlgesonnen sind.

Wer seinen Nachlass jedoch nicht den Regelungen des Gesetzgebers und den Streitigkeiten der Hinterbliebenen überlassen, sondern selbst entscheiden will, sollte eben diesen Nachlass zu Lebzeiten regeln. Dies sollte vorzugsweise durch ein Testament, einen Erbvertrag und/oder durch Schenkung erfolgen. Dann wird es wirklich Ihr „letzter Wille“, denn Streitigkeiten und erhebliche Vermögensverluste werden verhindert und es besteht die Möglichkeit, auch Nichtverwandte mit Zuwendungen zu bedenken.

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