Wurde kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei gilt die einfache Regel: die nächsten Verwandten stehen auch in der Erbfolge an erster Stelle. Gibt es keine leiblichen Verwandten, erbt der Staat.
Wurde kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei gilt die einfache Regel: die nächsten Verwandten stehen auch in der Erbfolge an erster Stelle. Gibt es keine leiblichen Verwandten, erbt der Staat.