Die nächste Tücke liegt in der Erbschaft selbst. Nicht immer ist es von Vorteil, ein Erbe anzunehmen. Den das Erbrecht sieht vor, dass der Erbe nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verpflichtungen des Verstorbenen übernehmen muss. Übersteigen diese Verbindlichkeiten das hinterlassene Vermögen, ist es sinnvoller, das Erbe auszuschlagen. Hierfür sieht der Gesetzgeber einen Zeitraum von nur sechs Wochen vor. Danach gilt eine Erbschaft als angenommen. Das ist nur wenig Zeit, um den Nachlass zu sichten und festzustellen, was man erbt. Auch etwa zu prüfende steuerliche, gesellschaftsrechtliche und unternehmensrechtliche Gesichtspunkte sind in dieser kurzen Zeit nur schwer zu überblicken. Im Erbfall sollten Sie daher eine anwaltliche Beratung unverzüglich in Anspruch nehmen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe, dann rufen Sie an unter: 03 56 03/ 75 733 5 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.