Ist man bei Bewusstsein und bei klarem Verstand, kann jeder seinen Willen nach angemessener Aufklärung im Gespräch mit dem Arzt kundtun. Ist man jedoch nicht in der Lage, weil man etwa im Koma liegt, dann ist eine schriftliche Patientenverfügung von unschätzbarem Wert.
Gibt es keine Patientenverfügung oder ist diese für die aktuelle Situation nicht handlungsleitend, so sind mündlich geäußerte Behandlungswünsche bzw. der mutmaßliche Wille des Patienten zugrunde zu legen.
Den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu erforschen, ist dann für alle Betroffenen, von den behandelnden Ärzten wie auch von den Angehörigen eine schwierige Situation und führt aufgrund immer fortschreitender medizinischer Entwicklung zu Verunsicherungen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie aber auch zwischen den Angehörigen und den behandelnden Ärzten.
In den mir bekannten Fällen ging es nicht unbedingt um die Verlängerung eines menschenwürdiges Lebens, sondern eher darum, dass das Sterben des Betroffenen von einigen Beteiligten verhindert bzw. verzögert wurde. Die Familienangehörigen sind mit der Situation und mit den zu treffenden Entscheidungen total über fordert. Sie können nicht darüber entscheiden, ob für die ihr nahestehende Person lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen oder gar abgebrochen werden sollen.
Wenn Sie Ihrer Familie nicht die Entscheidung über die Fortführung, Begrenzung oder den Abbruch medizinisch lebensverlängernder Maßnahmen überlassen wollen, dann sollten Sie Ihre Behandlungswünsche niederlegen.
Selbstbestimmt bis ans Lebensende, ich helfe Ihnen dabei Ihre Behandlungswünsche zu formulieren. Sorgen Sie vor, bevor es ein anderer für Sie tut und rufen Sie mich jetzt an.