Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, geht das Vermögen des Verstorbenen auf den Ehegatten gemeinsam mit den Erben 1. Ordnung über. Die Erben erster Ordnung sind die Kinder beziehungsweise, wenn diese nicht mehr leben sollten, deren Kinder (Erbfolge nach Stämmen).
Der Ehegatte erbt grundsätzlich ein Viertel des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten. Haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand gelebt, erbt er sogar die Hälfte. Sind Kinder und Enkel nicht vorhanden, erhält der Ehegatte mindestens die Hälfte des Erbes, die andere Hälfte geht an die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand gelebt, erbt der Ehegatte auch hier ein Viertel mehr.
Dies alles sind die einfachsten gesetzlichen Grundlagen. Unternehmens- und steuerrechtliche Aspekte blieben hier ganz außen vor. Trotzdem, so hoffe ich, wurde schon hier Komplexität des Themas Erbrecht erkennbar.