Auch ist zu bedenken, dass die Abfassung eines Testamentes oder Erbvertrages keine Frage des Alters oder des Vermögens ist. Alle Menschen verfügen in der Regel über Sparguthaben, Lebensversicherungen, Autos und Dinge, die Sie möglicherweise Freunden oder gemeinnützigen Einrichtungen überlassen wollen. Diese sind üblicherweise nicht gesetzliche Erben und müssen daher besonders bedacht werden.

Wegen der Komplexität des Erbrechtes und dessen Folgen ist es für die Formulierung des Testaments, des Erbvertrags oder der Schenkung ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Häufig tauchen Testamente auf, in denen nur Vermächtnisse enthalten sind, d.h. Anordnungen, wer etwas und was im Todesfall bekommen soll. Ein Erbe wurde aber nicht bestimmt. In diesem Fall würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Die Folge wäre, dass der gesetzliche Erbe ausschließlich die Vermächtnisse erfüllen muss, ohne dass aber zum Erben noch etwas vorhanden wäre.

Mein Rat kann deshalb nur lauten, dass Sie sich unbedingt fachmännische Unterstützung bei der Regelung Ihres Nachlasses schon im Vorfeld einholen. Gern unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihres speziellen, optimalen Testaments.

Muss der Erbe, wie im eben genannten Fall erläutert, nur Vermächtnisse erfüllen, benötigt er dringend rechtlichen Rat.

Auch wer nichts erhalten hat oder enterbt wurde, sollte sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, um die in diesem Falle noch bestehenden erbrechtlichen Ansprüche, also die Pflichtteilsansprüche, geltend zu machen.

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