Vermieter berate ich zur schnellen Durchsetzung ihrer Mietzinsansprüche, ob bei der gewerblichen oder bei der privaten Vermietung.

Wer als Vermieter seinen Zahlungsanspruch auf Mietzins durch Vorlage eines schriftlichen Mietvertrages beweisen kann, sollte mit der Durchsetzung seiner Forderung nicht warten, bis auch der fadenscheinigste Einwand des Mieters hinsichtlich eines angeblichen Mangels geklärt ist.

Gern lasse ich Ihren rückständigen Mietzinsanspruch, ob im gewerblichen oder im privaten Mietvertrag, im Wege einer Urkundenklage titulieren, sodass das zeitaufwendig betriebene gerichtliche Verfahren hinsichtlich der behaupteten Mietmängel nicht zu Ihren Lasten ausgeht.

Ich garantiere Ihnen bei einer gewöhnlichen Verfahrensdauer einen Zahlungstitel wegen Mietzinses innerhalb von 6 bis 8 Wochen.

Zu diesem besonderen Verfahren berate ich Sie auf Wunsch auch vorab.