Ist eine Schenkung dasselbe wie ein Geschenk und wenn ja, was hat das mit einem Erbe zu tun? Geburtstags-, Weihnachts- oder Hochzeitsgeschenke kennt jeder. Doch es gibt auch Geschenke, die nicht ohne weiteres von einer Hand in die andere gehen, sondern rechtlichen Regelungen unterliegen. Insbesondere wenn es um Schenkungen geht, die der Schenker kurz vor seinem Tod vornimmt, greift der Gesetzgeber ein. Warum das so ist und was Sie als Schenker oder Beschenkter beachten müssen, lesen Sie hier!

Was versteht man unter einer Schenkung?

Man spricht von einer Schenkung, wenn eine Person (der Schenker, auch der Zuwendende genannt) einer anderen Person (dem Beschenkten) etwas von seinem Vermögen endgültig überträgt, ohne dafür eine Gegenleistung, zum Beispiel Geld, zu erwarten. Dabei ist zu beachten, dass diese Vereinbarung von beiden Seiten getroffen wird. Der Beschenkte muss die Schenkung annehmen und mit den Bedingungen einverstanden sein.

Bei Geschenken zu bestimmten Anlässen wie dem Geburtstag, an denen das Geschenk dem Beschenkten sofort überreicht wird, ohne dass es ihm zuvor versprochen wurde, spricht man von einer Handschenkung. Im Falle einer Handschenkung ist allen Beteiligten klar, dass die Schenkung unentgeltlich erfolgt ist und kein förmlicher Vertrag benötigt wird.

Anders sieht es bei einem Schenkungsversprechen aus, das einer formalen Regelung bedarf. Dabei wird eine Schenkung in der Zukunft versprochen. Dieses Schenkungsversprechen wird vertraglich festgehalten und von einem Notar beglaubigt. Der entsprechende Vertrag ist an und für sich zweiseitig, jedoch nur einseitig verpflichtend und zwar für den Schenkenden. Durch den Vertrag erhält die Schenkung eine höhere Rechtssicherheit.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Schenkung gegenüber einem Erbe?

Im Grunde genommen unterscheiden sich eine Schenkung und ein Erbe nur insofern voneinander, als dass die Schenkung zu Lebzeiten des Schenkenden erfolgt. Denn auch im Falle eines Erbes erfolgt die Übertragung von Vermögen unentgeltlich. Die Steuersätze für eine Schenkung sind dieselben wir für eine Erbschaft.

Welche Vor- und Nachteile hat also eine Schenkung gegenüber der Vererbung?

Vorteile:

  • Wenn das Vermögen mit dem Todesfall des Schenkers ohnehin an den Beschenkten übertragen wird, weil dieser einen Pflichtteilsanspruch hat, kann der Schenker dem Beschenkten einen Teil der Erbschaftssteuer ersparen. Denn es gibt Steuerfreibeträge für Schenkungen, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können. Diese Freibetrag kann je nach Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem zwischen 20.000 und 500.000 liegen.
  • Achtung: Wenn die 10-jährige Frist vor dem Tod des Schenkers noch nicht abgelaufen ist, wird die Erbschaftssteuer auf die Schenkung erhoben!
  • Indem der Schenker schon zu Lebzeiten sein Vermögen an Familienmitglieder überträgt, wird der Pflichtteilsanspruch insgesamt verringert. Bestimmte pflichtteilsberechtigte Personen können somit bevorzugt, andere wiederum benachteiligt werden.

Nachteile:

  • Schenkungen können rückgängig gemacht werden. Bei Verarmung oder Insolvenz des Schenkenden kann die Schenkung zurückgefordert werden. Andernfalls erhält der Schenker z.B. keine Sozialhilfe im Falle der Verarmung.
  • Wenn eine Schenkung bis zu zehn Jahre vor dem Tod des Schenkers erfolgt ist, kann diese Schenkung rückgängig gemacht werden und in den Pflichtteil einfließen.

Wenn Sie ganz sicher die richtige Entscheidung bei der Frage „Schenkung oder Erbe?“ treffen möchten, sollten Sie sich von einem auf das Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass für alle Beteiligten die richtige Lösung gefunden wird!

Rufen Sie mich an unter 035603 757335. Ich beantworte gerne alle Fragen zum Thema Schenkung!

 

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